Profitieren Sie jetzt vom KHZG

24. August 2021

„Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben!“, sagt Bundesgesundheitsminister Spahn und lässt mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) auch gleich Taten sprechen.

Damit sollen moderne Notfallkapazitäten und die digitale Infrastruktur ausgebaut werden, wie zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.

Außerdem sollen so eventuelle durch die Corona-Pandemie entstandene finanzielle Einbußen aufgefangen werden. Seit dem 1. Januar 2021 stellt der Bund 3 Milliarden Euro zur Unterstützung unserer Krankenhäuser bereit. Weitere Mittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro kommen von den Ländern.

Um die Fördergelder für das eigene Krankenhaus erhalten zu können, müssen die Träger allerdings nachweisen, durch ein qualifiziertes Beratungsunternehmen begleitet und unterstützt zu werden. Mit MCS haben Sie einen Partner an der Seite, der über alle notwendigen Kompetenznachweise und die Berechtigungen verfügt, um Projekte gemäß KHZG zu entwickeln, zu begleiten und umzusetzen. Das bezieht sich insbesondere auf die beiden so genannten Fördertatbestände 9 (Telemedizinische Netzwerke, informations- & kommunikations-technische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren) sowie 10 (IT- und Cybersicherheit).

Alle weiteren Informationen, Links und natürlich Ansprechpartner finden Sie auf unserer Seite KHZG für Krankenhäuser.